Der Biggesee und der Listersee bieten eine ideale Lage für Bootsfahrer, umgeben von weiten Wäldern, herrlichen Ufern und einladenden Anlegestellen. Erleben Sie die Faszination des Wassersports wie nie zuvor. Egal, ob Sie ein passionierter Angler sind, sich nach Romantik und Entspannung auf dem Wasser sehnen oder einfach nur eine aufregende Zeit mit Freunden und Familie verbringen möchten – die Seen bieten für jeden das perfekte Bootserlebnis.
Die Nutzung der Seen wird durch den Ruhrverband geregelt, der den Gemeingebrauch von Wasserfahrzeugen auf verschiedenen Talsperren gestattet, darunter die Biggetalsperre, Listertalsperre, Hennetalsperre, Möhnetalsperre und Sorpetalsperre. Für die Verwendung besonderer Wasserfahrzeuge wie Wasserflöße ist jedoch eine Genehmigung durch den Ruhrverband erforderlich, die nach Antragsprüfung erteilt werden kann.
Einlassstellen
Wasserfahrzeuge und Wassersportgeräte dürfen ausschließlich an den ausgewiesenen Stellen zu Wasser gelassen werden. Die zugelassenen öffentlichen Einlassstellen sind auf der Freizeitkarte gekennzeichnet. Ebenso sind die öffentlichen Einlassstellen auf den Informationstafeln an den jeweiligen Talsperren vermerkt.
Zugelassene entgeltfreie Fahrzeuge
Sowohl auf dem Biggesee als auch auf dem Listersee ist das Nutzen von Wasserfahrzeugen wie z.B. Ruder- und Paddelbooten gebührenfrei. Ebenso entstehen keine Kosten für das Befahren der Talsperren mit Segelbooten, die eine Segelfläche von unter 7 Quadratmetern haben und ohne zusätzlichen Antrieb auskommen.
Berechnung der Messzahl:
Bootsfahrer können ganz einfach die Gesamtgröße Ihres Wasserfahrzeuges unter Verwendung folgender Formel zügig ermitteln:
Länge über alles x Breite über alles – einschließlich aller festen Anbauteile
Entgeltpflichtige Wasserfahrzeuge
Sportboote wie z.B. Motor- und Segelboote, Angelboote sowie Katamarane, die zwischen 7 m² bis 20 m² groß sind, benötigen eine Bootsplakette. Boote mit Elektromotoren benötigen zusätzlich eine E-Motorplakette bzw. eine Kombiplakette.
Elektromotoren
Für den Einsatz von Elektromotoren, unabhängig von der Bootsgröße, gelten folgende Bestimmungen:
Plaketten
Personen, die einen Bootsliegeplatz an einer Steganlage mieten, können eine Boots- und E-Motorplakette über die Vereinsvorstände/Bootsvermietungsbetriebe erwerben. Für alle anderen Nutzer sind die Boots- und E-Motorplaketten in den Verkaufsstellen des Ruhrverbandes sowie online auf www.angeln-im-sauerland.de erhältlich.
Anbringung der Bootsplaketten
Die Boots- und E-Motorplaketten sollten deutlich sichtbar auf der linken Seite des Bugs von Booten und an gut sichtbaren, nicht abnehmbaren Stellen bei allen anderen Wasserfahrzeugen angebracht werden. Falls ein Wasserfahrzeug verloren geht, außer Betrieb genommen wird oder durch ein neues ersetzt wird, muss eine neue Plakette erworben werden. Das gilt ebenso im Falle des Verlusts einer Motor- und/oder Bootsplakette.
Verbote für Verbrennungsmotoren, Toiletten und wassergefährdeten Schutzanstriche
Verkehrsregelung
Um sowohl die sichere Nutzung der Talsperren als auch das Wohlbefinden der beteiligten Personen, darunter Angler, Bootsfahrer und andere, zu gewährleisten, unterliegen der Biggesee und der Listersee den Vorschriften des § 10 der Gemeingebrauchsordnung sowie, soweit übertragbar, den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung. Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:
Folgende Richtlinien müssen beim Befahren des Biggesees und des Listersees beachtet werden:
Ferner ist gemäß Gemeingebrauchsverordnung festgelegt:
Preise Stand 20.11.2023 für 2024
| Boots- | E-Motor- | Kombi- | Boots- | E-Motor- |
Ruder- und | - | - | - | - | - |
Segelboote <7m² | - | - | - | - | - |
Sportboote <7m² mit Elektroantrieb | - | 86,00 € | - | - | 38,00 € |
Stand-up-Paddelboards mit eingebautem E-Motor | - | 86,00 € | - | - | 38,00 € |
Sportboote 7m² bis 20m² ohne Bootsliegeplatz | 141,00 € | - | - | 38,00 € | - |
Sportboote 7m² bis 20m² ohne Bootsliegeplatz mit Elektroantrieb | - | - | 207,00 € | 38,00 € | 38,00 € |
Quelle: Ruhrverband