Tiere dürfen leider nicht in die Seen.
Dazu teilt der Ruhrverband als Eigentümer der Talsperren mit:
„Das Baden von Menschen ist in ausgewiesenen Badeanstalten und Badestellen, deren Benutzung sich nach den von den Betreibern erlassenen Ordnungen regelt, gestattet.
Die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg regelt sämtliche Aktivitäten, die an und auf den Talsperren des Ruhrverbands zulässig sind. Das „Baden“ von Tieren gehört nicht zu dem dort aufgeführten Gemeingebrauch und ist daher nicht gestattet.“